AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: April 2026)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle damit verbundenen Leistungen der EmiLu Hotel GmbH („Hotel“). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt Begriffe wie Beherbergungs-, Gastaufnahme- oder Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie ihre Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn das Hotel diesen in Textform zustimmt.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden zustande. Das Hotel kann die Buchung in Textform bestätigen.

2.2 Bei Online-Buchungen über unsere Buchungsplattform kommt der Hotelaufnahmevertrag mit Bestätigung der Buchung zustande. Technische Bestätigungen (z. B. Eingangs- oder Systembestätigungen) stellen noch keine Annahme dar, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet. Maßgeblich ist die Buchungsbestätigung des Hotels.

2.3 Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Fristen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Meldepflichten, Aufrechnung

3.1 Das Hotel stellt die gebuchten Zimmer bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.

3.2 Der Kunde zahlt die vereinbarten bzw. geltenden Preise, einschließlich solcher Leistungen, die über das Hotel beauftragt und durch Dritte erbracht werden.

3.3 Zahlungen können über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Diese handeln als eigenständige Verantwortliche oder als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitergehende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (Abschnitt „Zahlungsdienstleister“).

3.4 Meldepflichten: Gesetzlich vorgeschriebene Meldedaten werden nach den einschlägigen Vorschriften erhoben; nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (Abschnitt „Meldewesen“).

3.5 Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Kommunale Abgaben, die nach den jeweils geltenden städtischen Vorschriften vom Hotel zu entrichten sind (z. B. Übernachtungssteuer/„Bettensteuer“), sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

3.6 Bei Änderungen der Umsatzsteuer oder lokaler Abgaben kann das Hotel die Preise anpassen. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.

3.7 Bei nachträglicher Reduzierung der gebuchten Leistungen kann das Hotel Preisanpassungen vornehmen.

3.8 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ein höherer Schaden kann nachgewiesen werden.

3.9 Das Hotel kann angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

3.10 Bonitätsprüfung

Bei Abruf von Firmenauskünften: Unser Unternehmen prüft ggf. bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Solingen Kirschner GmbH & Co. KG, Kuller Str. 58, 42651 Solingen zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO“ (wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt), unter www.creditreform.de/solingen/E... Bei Abruf von Privatpersonenauskünften: Unser Unternehmen prüft und überwacht regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten. Dazu arbeiten wir mit der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die infoscore Consumer Data GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der infoscore Consumer Data GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.experian.de/icd-in....

4. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme (No-Show)

4.1 Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht besteht oder das Hotel zustimmt.

4.2 Wurde ein kostenfreier Rücktrittstermin vereinbart, kann der Kunde bis dahin kostenfrei zurücktreten.

4.3 Ohne Rücktrittsrecht bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels bestehen. Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen an. Bei Nichtvermietung kann das Hotel 90 % des vereinbarten Preises pauschal in Rechnung stellen. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.

4.4 Schadensersatzansprüche werden sofort fällig.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Hat der Kunde ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist, kann das Hotel ebenfalls zurücktreten, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aufgibt.

5.2 Erfolgt eine verlangte Vorauszahlung trotz Fristsetzung nicht, kann das Hotel zurücktreten.

5.3 Ein Rücktritt ist auch möglich bei:

  • höherer Gewalt,
  • irreführenden oder falschen Angaben bei der Buchung,
  • Gefährdung des Geschäftsbetriebs, Ansehens oder der Sicherheit,
  • gesetzeswidrigem Aufenthaltszweck,
  • Verstoß gegen Ziffer 1.2.

5.4 Der Rücktritt erfolgt in Textform.

5.5 Ein berechtigter Rücktritt begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden.

6. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

6.1 Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

6.2 Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

6.3 Am Abreisetag sind Zimmer bis 12:00 Uhr zu räumen. Bei späterer Räumung kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50 %, danach 90 % des Tagespreises berechnen.

6.4 Das Abstellen oder Laden von E‑Bikes, Pedelecs sowie deren Akkus in den Hotelzimmern oder sonstigen Innenbereichen des Hotels ist aus Sicherheits‑ und Brandschutzgründen untersagt. Das Laden ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen zulässig. Das Hotel ist berechtigt, bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen und ggf. entstehende Schäden dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen gilt Gleichstellung.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach gesetzlichen Vorschriften. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Bei Werten über 800 € (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) bzw. 3.500 € (sonstige Gegenstände) ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig.

7.3 Für die Bereitstellung von Parkplätzen kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen/Parkplätze (AGBP).

7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt; Haftung gemäß Ziffer 7.1.

8. Haftung des Gastes

Der Gast haftet für alle durch ihn, Mitreisende oder beauftragte Dritte verursachten Schäden. Das Hotel kann die hinterlegte Kreditkarte belasten.

9. Hausverbot

9.1 Wir legen großen Wert auf eine offene und tolerante Atmosphäre, in der alle unsere Gäste respektvoll behandelt werden. Rassistische, extremistische oder diskriminierende Äußerungen, Handlungen oder Symbole werden in unserem Hotel nicht toleriert.

9.2 Das Hotel behält sich vor, Gästen mit antidemokratischer, diskriminierender oder extremistischer Haltung den Aufenthalt zu verweigern oder zu beenden. Rückerstattungsansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

10. Rauchverbot

10.1. Das gesamte Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen, insbesondere in den Gästezimmern, Fluren, Treppenhäusern, öffentlichen Bereichen sowie an Fenstern verboten.

10.2. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot behält sich das Hotel das Recht vor, eine Sonderreinigungsgebühr von mindestens 250 EUR in Rechnung zu stellen. Diese Pauschale deckt insbesondere die Reinigung von Gardinen, Teppichen, Möbeln sowie die zusätzliche Lüftung des Zimmers ab.

10.3. Sollte durch den Verstoß eine vorübergehende Nichtvermietbarkeit des Zimmers entstehen, behält sich das Hotel zudem das Recht vor, dem Gast den dadurch entstandenen Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen.

10.4. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.

11. Kreditkartengarantie und Belastungsbefugnis

Die Angabe einer gültigen Kreditkarte ist erforderlich. Das Hotel darf nachträgliche Belastungen für Schäden oder offene Kosten vornehmen und informiert den Gast darüber.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

12.3 Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Hotels.

12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Vorschriften ist ausgeschlossen.

12.5 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Details: https://www.emilu-hotel.com/de/datenschutz/. Es gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Hotels.

12.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

ANLAGE 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Parkgaragen/ Parkplätze (AGBP)

1. Mietvertrag, Einfahrt und Kennzeichenerkennung

1.1 Mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.

1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.

1.3 Das Parken in der hoteleigenen Tiefgarage erfolgt über ein Kennzeichenerkennungssystem. Der Zugang erfolgt über das städtische Parkhaus Steinstraße; Hotelgäste müssen nach Passieren der städtischen Schranke innerhalb der vorgesehenen Karenzzeit in die Hotelgarage einfahren. Wird diese überschritten, fallen Parkentgelte gemäß der Entgeltordnung der Stadt Stuttgart an. Die Parkgebühren für die Hotelgarage werden direkt mit dem Hotel abgerechnet. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande.

2. Allgemeine Benutzungsbestimmungen

2.1 Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

2.2 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

2.3 Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

2.4 Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

2.5 Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.

3. Nutzung von Elektrofahrzeugen und Ladestationen

3.1 Das Laden von Elektro‑ oder Hybridfahrzeugen ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Ladestationen gestattet. Ein Laden an normalen Steckdosen, Notstromanschlüssen oder sonstigen technischen Einrichtungen ist untersagt.

3.2 Zum Ladevorgang dürfen nur geeignete und geprüfte Ladekabel verwendet werden. Der Mieter ist verantwortlich für die technische Sicherheit seines Fahrzeugs sowie des verwendeten Zubehörs.

3.3 Der Mieter hat das Fahrzeug während des Ladevorgangs regelmäßig zu kontrollieren. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für Ladeabbrüche, Störungen oder eine fehlende Lademöglichkeit.

3.4 Fahrzeuge mit erkennbaren technischen Defekten, insbesondere an Batterie oder Elektrik, dürfen nicht im Parkbereich abgestellt werden. Das Hotel ist berechtigt, solche Fahrzeuge im Notfall auf Kosten des Mieters zu entfernen.

3.5 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch das Fahrzeug, dessen Batterie oder den Ladevorgang am Parkbereich oder anderen Fahrzeugen entstehen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.

3.6 Für die Nutzung der Ladestationen gelten die jeweils aktuellen Preise und Abrechnungsmodalitäten des Betreibers. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Mieter und dem Betreiber der Ladestation.

4. Sicherheits- und Ordnungsvorschriften

4.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden. Im Parkbereich sind nicht gestattet:

  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
  • die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,
  • das unnötige Laufenlassen von Motoren,
  • das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
  • das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,
  • das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,
  • das Verteilen von Werbematerial.

4.2 Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

4.4 Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

5. Entgelt/Parkdauer

5.1 Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.

5.2 Die Höchstparkdauer beträgt einen Monat, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird.

5.3 Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt ist und der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Hotel steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.

5.4 Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.

6. Haftung des Hotels

6.1 Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dar.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

6.3 Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

6.4 Ist der Mieter Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz- Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dar.

7. Haftung des Mieters

7.1 Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.

7.2 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von Ziffer 4.2.

8. Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht/Verwertung

8.1 Dem Hotel steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

8.2 Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Parkentgeltes.

8.3 Unbeschadet der Rechte aus Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 haftet der Mieter dem Hotel für alle im Zusammenhang mit der berechtigten Entfernung seines Fahrzeuges entstehenden Kosten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der EmiLu Hotel GmbH und dem Vertragspartner über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, ergänzend zu den AGB für den Hotelaufnahmevertrag insbesondere auch für Zimmerbuchungen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, -verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst, wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

2.3 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.4 Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Fristen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, No‑Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.

4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit einer angemessenen Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffern 3.5 oder 3.6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

5.4 Die Ausübung des Rücktritts erfolgt in Textform gegenüber dem Kunden.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.

6.2 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

6.3 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Die Auswahl eines Cateringunternehmens bedarf der Zustimmung des Hotels.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu erhalten. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend behoben. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

8.6 Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonst öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z.B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

8.7 Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

8.8 Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

10. Haftung des Kunden für Schäden

10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher verursacht werden.

10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B.. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der EmiLu Hotel GmbH.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der EmiLu Hotel GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der EmiLu Hotel GmbH.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Vorschriften ist ausgeschlossen.

11.5. Soweit dem Kunden oder den Teilnehmern der Veranstaltung ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Sofern in den „Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze“ (AGBP) nichts Abweichendes geregelt ist, bestimmt sich die Haftung der EmiLu Hotel GmbH gegenüber Kunden und Teilnehmern an Veranstaltungen gemäß Ziffer 6.1 dieser Bedingungen. Die AGBP liegen an unserer Rezeption zur Einsichtnahme aus und können auch auf unserer Homepage unter www.emilu-hotel.com eingesehen und heruntergeladen werden.

11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.